Was lernen wir daraus?
Die nun veröffentlichte Klarstellung verdient Anerkennung. KBV und GKV-Spitzenverband haben innerhalb kürzester Zeit eine pragmatische und medizinisch nachvollziehbare Lösung gefunden, die geeignet ist, Versorgungsprobleme zu vermeiden und den Handlungsspielraum der behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu erhalten.
Gleichzeitig sollte dieser Vorgang Anlass zum Nachdenken geben.
Gesetze im Gesundheitswesen greifen unmittelbar in die Versorgung schwer erkrankter Menschen ein. Gerade deshalb müssen sie eindeutig, widerspruchsfrei und praxistauglich formuliert sein. Wenn wenige Tage nach Inkrafttreten umfangreiche Interpretationshilfen erforderlich werden, damit die Versorgung nicht gefährdet wird, zeigt dies, dass der Gesetzgebungsprozess an entscheidender Stelle seine Aufgabe nicht ausreichend erfüllt hat.
Die Deutsche Schmerzliga wird sich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass gesundheitspolitische Entscheidungen nicht primär unter fiskalischen Gesichtspunkten getroffen werden, sondern sich an wissenschaftlicher Evidenz, medizinischer Vernunft und den Bedürfnissen der betroffenen Patientinnen und Patienten orientieren.
Denn eines sollte bei aller Diskussion nicht in Vergessenheit geraten:
Gesetze sind kein Selbstzweck. Sie sollen die Versorgung verbessern – nicht deren Auslegung erforderlich machen.
Gute Gesetze brauchen keine Gebrauchsanweisung. Wenn wenige Tage nach ihrem Inkrafttreten umfangreiche Interpretationshilfen notwendig werden, um Fehlentwicklungen in der Patientenversorgung zu verhindern, dann zeigt das nicht die Schwäche derjenigen, die das Gesetz anwenden müssen. Es zeigt vielmehr die Verantwortung derjenigen, die es formuliert haben. Umso dankbarer sind wir den Institutionen der gemeinsamen Selbstverwaltung, dass sie diese Verantwortung angenommen und mit ihrer Klarstellung dazu beigetragen haben, medizinische Vernunft wieder zum Maßstab der Versorgung zu machen und nicht hektischen Politaktionismus.
Ihr
Michael A. Überall
Präsident der Deutschen Schmerzliga e. V.