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Neue Kassenleistung: Hautbestrahlung bei Akne inversa wird künftig möglich



Neue Kassenleistung:
Hautbestrahlung bei Akne inversa wird künftig möglich

Neue Kassenleistung: Hautbestrahlung bei Akne inversa wird künftig möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine neue ambulante Leistung ĂĽbernimmt: eine Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz-Bestrahlung zur Behandlung der Akne inversa (auch Hidradenitis suppurativa genannt).

Die Entscheidung des G-BA basiert auf einer wissenschaftlichen Bewertung durch das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), das im Auftrag des G-BA die Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) zusätzlich zur üblichen antibiotischen Salbenbehandlung untersucht hat.

Ergebnisse im Ăśberblick

➡️In einer gut durchgeführten Studie profitierten Menschen mit leichtem bis mittlerem Verlauf der Akne inversa (Hurley Stadium I und II) deutlich mehr von der Kombinationstherapie IPL + RF + Salbe als von der Salbenbehandlung allein.

➡️Konkret verbesserten sich entzündliche Hautveränderungen und eitrige Abszesse in der Gruppe mit zusätzlicher Bestrahlung messbar stärker als ohne Bestrahlung.

➡️Nebenwirkungen wie Hautrötungen oder vorübergehende Schwellungen traten zwar auf, waren aber nicht schwerwiegend und meist nur vorübergehend.

Warum ist das wichtig?

Weil diese Ergebnisse zeigen, dass die neue Behandlung über die Standard-Salben hinaus einen echten Zusatznutzen bringen kann – zumindest bei leichtem und mittlerem Krankheitsgrad. Das war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der G-BA die Leistung als Kassenleistung beschlossen hat.

Was bedeutet das fĂĽr Patient:innen?

  • Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa können kĂĽnftig zusätzlich zur ĂĽblichen Behandlung mit antibiotischen Salben diese Hautbestrahlung in Anspruch nehmen.
  • Studien zeigen, dass diese zusätzliche Bestrahlung EntzĂĽndungen und eitrige Veränderungen der Haut stärker verbessert als nur Salben allein.
  • FĂĽr schwere Verlaufsformen der Akne inversa gibt es derzeit keine ausreichenden Belege, dass die Bestrahlung hilft.

Was müssen Ärzt:innen und Krankenkassen noch tun?

Bevor die neue Leistung tatsächlich abgerechnet werden kann, sind noch einige Schritte nötig:

  1. Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium
  2. Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  3. Der sogenannte Bewertungsausschuss entscheidet binnen 6 Monaten, wie Ärzt:innen für die Leistung bezahlt werden.

Erst danach können Patient:innen die neue Behandlung als Kassenleistung nutzen — voraussichtlich ab Herbst 2026.

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Stichwort: Akne inversa

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